Schulbestimmungen
Eintritt / Probelektion:
Der Eintritt in eine Klasse erfolgt durch die schriftliche Anmeldung (Online-Anmeldeformular). Mit der Unterschrift gilt die Anmeldung für alle Altersgruppen als rechtsgültig, die Klasse als definitiv gebucht und die
Schulbestimmungen als akzeptiert. In Absprache mit der Schule darf eine Probelektion gemacht werden. Diese ist gratis und unverbindlich.
Für explizit ausgeschriebene Workshops / Schnupperlektionen gelten Fixpreise und die direkte Anmeldung. Die Schulbestimmungen gelten nur für den gebuchten Workshop / Kurzkurs.
Austritt:
Der Austritt kann auf jedes Semesterende erfolgen und muss schriftlich bis am 31. Dez. fürs Frühjahrssemester bzw. bis am 30. Juni fürs Herbstsemester mitgeteilt werden. Bei keiner oder verspäteter Abmeldung läuft das Abo weiter und es gelten alle nachfolgenden Rechnungen bis zur Hälfte geschuldet. Ein Nichterscheinen, gleichgültig aus welchem Grunde, entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Wichtig: Es gelten nur schriftliche Abmeldungen per Brief oder E-Mail (keine SMS).
Versicherung:
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/innen. Für Diebstahl, Sachschäden und gegen Unfall wird keine Haftung übernommen.
Schulgeld / Krankheit / Unfall:
Das Schulgeld gilt für ein Semester und ist im Voraus zu bezahlen. Versäumte Lektionen können nicht ausbezahlt, jedoch auf Wunsch und nach Absprache in einer anderen Klasse nachgeholt resp. auch vorgeholt werden, z.B. wenn Ferien geplant sind.
Erfolgt der Einstieg während eines laufenden Semesters, so wird der Kurs anteilsmässig verrechnet.
Bei längerer Krankheit oder Unfall werden die ausgefallenen Lektionen der nächsten Semesterrechnung gutgeschrieben.
Dafür benötigen wir eine schriftliche Mitteilung in Form eines Arztzeugnisses. Bei einem Austritt entfällt die Gutschrift. Gutschriften sind nicht auf andere Personen
übertragbar.
Ungenügende Teilnehmerzahl, Kleinklassen:
Die Tanzschule behält sich vor, einen Kurs bei ungenügender Beteiligung aufzulösen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Auf Wunsch können Kleinklassen unter 5 Personen mit entsprechendem Aufpreis weitergeführt werden.
Choreografien:
Einstudierte Tänze und Choreografien bleiben Eigentum der Schule.
Filmaufnahmen während des Trainings:
Filmaufnahmen dürfen nur auf Nachfrage hin und mit Erlaubnis aller gefilmten Personen gemacht werden, und zwar nur in der Lektion, für die der Semesterbeitrag entrichtet worden ist. Die Aufnahmen dürfen nicht weiterverbreitet werden (auf Facebook, YouTube oder sonst ins Internet, an Dritte). Sie dienen ausschliesslich der Repetition und Festigung des im Unterricht Gelernten.
Ferien / Feiertage:
Der Ferienplan in Root entspricht desjenigen der Volksschule: Rooter Schulferien
Der Ferienplan in Rüti beschränkt sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Ferienzeiten auf Gemeindeebene auf die Sommer- und Weihnachtsferien.
Alle Termine sind jeweils in den Semesterdaten ersichtlich.
Semester:
Herbstsemester (HS):
August-Januar (schriftliche Abmeldung fürs FS bis 31. Dezember)
Frühjahrssemester (FS):
Februar-Juli (schriftliche Abmeldung fürs HS bis 30. Juni)
Jedes Semester umfasst 18 Trainingswochen in Root (und in Rüti die Kinderklassen), 20 Trainingswochen in Rüti.